Unser Überwachungskamera-Ratgeber klärt über die 15 häufigsten Fehler auf und listet 5 empfehlenswerte Schritte zur richtigen Überwachungskamera-Auswahl, für alle Außen- und Innenbereiche.
Ließt man Rezensionen über drahtlose, bzw. WLAN-Überwachungskameras, egal ob für innen oder außen, Cloud-Speichersysteme, sowie von Akku-, Batterie-, Wild-und Billig-Kameras bemerkt man schnell, dass diese zum funktioinsfähigen Betrieb mit stabiler Aufzeichnung, Nachtsicht und guten Live-Bildern unpraktisch sind. Selbst teure Akku- und WLAN-Überwachungskameras sind oftmals sicherheitsrelevant nicht einsetzbar. Solche Modelle haben meist eine geringe Eigenwärme, da dort eine dauerhafte Stromversorgung fehlt, weshalb diese Überwachungskameras außen anfälliger für Frost sind. Schnee taut daran nur schwer ab. Dies sind nur einige von vielen Problemen. Zahlreiche negative Rezensionen wie „Unzuverlässigkeit, Abbrüche, verzögerte Auslösung, Unschärfe, mangelhafte Nachtsicht, Ausfall“ usw. bestätigen dies:
WLAN-Kameras funktionieren nicht sicher. Die Reichweiten sind in der Praxis insbesondere außen zu gering und betragen nur ca. 10 - 20 Meter ,sowie durch maximal zwei massive Wände. Die Videos setzen aus, Aufnahmen sind somit unmöglich.
Überwachungskameras können NUR DANN funktionieren, wenn diese über das Stromnetz per Powerline übertragen werden.
Überwachungskameras sollten falls möglich immer kabelgebunden sein, damit diese innen und außen einwandfrei funktionieren. Behörden, Industrie, Tankstellen und Supermärkte verwenden deshalb grundsätzlich verkabelte Kameras.
Diese vermeintlichen Sonderangebote taugen zum sicherheitsrelevanten Einsatz nicht. Amazon-Rezensionen von Käufern, welche diese einsetzen wollten beweisen, dass da "gar nichts" funktioniert. Es scheitert an Aufzeichnung und Bedienung. App- und Fernzugriff sind nicht nutzbar und/oder werden über chinesische Server übertragen. Ebenso mangelt es an Menüs und Anleitungen in Deutsch. Oft sind Bildqualität und Nachtsicht nicht zu verwenden, die Technik ist veraltet und mit falschen, sowie überzogenen Daten beworben.
Wir empfehlen das begutachten von Testaufnahmen der Überwachungskameras , bevor man diese anschafft. Seriöse Anbieter stellen Ihnen diese zur Verfügung. Die Testaufnahmen sollten Bilder von drinnen und draußen, jeweils passend zur Anwendung und Entfernung bei Tag und Nacht beinhalten. Somit ist sicher gestellt, das gewünschte Details wie Gesichter und Autos später einmal klar erfasst werden und die Nachtsicht besonders in Außenbereichen genügt.
Wir empfehlen Ihnen, aus einem System-Sortiment eines deutschen Marken-Anbieters die Überwachungskameras auszuwählen. Deutsche Anleitungen und Menüs, Support, Garantie, einwandfreie Funktion sowie funktionierender Fern- und App-Zugriff werden so sicher gestellt.
Überwachungskameras werden nicht in HD-Auflösung erworben. Häufig fallen Käufer auf besonders günstige Amazon oder E-Bay Angebote herein. So werden z. B. vier Überwachungskameras mit Rekorder für unter 80 Euro angeboten. Jedoch handelt es sich dabei um Kameras mit 640 x 480 (0,4 MegaPixel) kleiner SD-Auflösung. Die Technik ist inzwischen vollkommen veraltet, denn Ereignisse und Gesichter sind schlecht oder nicht erkennbar. Für Entfernungen ab drei Meter bzw. für große Flächen, welche außen oft vorkommen, sind Überwachungskameras ohne HD in keiner Weise geeignet.
Seit 2013 gibt es 1K 2 Megapixel Kameras (1080p). Diese gelten inzwischen im Fernsehen und bei Überwachungskameras als Mindest-Standard. Eine Überwachungskamera unter 2 Megapixel sollte nicht angeschafft werden. Die 1K Kameras sind als AHD, SDI oder IP-Kameras verbreitet. Seit 2016 setzen sich 2K 4 Megapixel Kameras inkl. guter Nachtsichtfunktion, sowie seit 2018 die 4K 8 Megapixel durch. Diese Überwachungskameras definieren einen neuen Standard und sind als TosiNet-Netzwerkkameras oder als drahtlose TosiStrom-Powerline-Kameras erhältlich.
Das Schärfe und Blickwinkel zum gewünschten Überwachungsbereich der Überwachungskamera passen müssen, wird oftmals übersehen. Zum Beispiel eine 360-Grad Kamera soll von der Decke aus einen ganzen Raum innen überwachen, deren Tiefenschärfe beträgt aber nur zwei Meter oder eine einzige weitwinklige Kamera soll einen weitläufigen Außenbereich videoüberwachen und Personen dabei in 10 Meter Entfernung identifizierbar erfassen. Außen sind derartige Überwachungskameras völlig ungeeingent.
Wählen Sie bitte die Überwachungskamera passend zum überwachenden Bereich aus und prüfen Sie mit Hilfe von Testbildern die Eignung bei Tag und Nacht. Bei größeren Flächen, besonders in Außenbereichen, teilen Sie diese in mehrere Bereiche nach folgenden Methoden auf:
Oft wird die Nachtsicht falsch ausgewählt, da leider den falschen Angaben der meisten Verkäufer „blind“ vertraut wird. So sollen kleine, nur faustgroße Überwachungskameras, 50 Meter und mehr ausleuchten. Besonders in Außenbereichen beträgt die realisistische Nachtsicht oft nur 20 - 50% der Angaben!
Begutachten Sie vor dem Kauf die Nachtleistung der Überwachungskamera mit Hilfe von Testaufnahmen. Achten Sie dabei besonders außen darauf, dass bei gewünschter Entfernung und im gewünschtem Blickwinkel die Nachtsicht ausreicht. Hohe Nachtsichtreichweiten sind nur mit großen Kameras oder zusätzlichen Infrarot-Nachtsichtscheinwerfern möglich. Faustgroß kleine Überwachungskameras haben bezogen auf Ereignisse maximal 15 - 40 Meter Infrarot-Nachtsichtreichweite in Außenbereichen. Gesichter von Personen sind dabei nur auf den ersten 4 - 8 Metern scharf und somit tauglich zur Identifizierung.
Batterie- oder akkubetriebene Überwachungskameras funktionieren nur verzögert oder überhaupt nicht. Diese werden erst durch einen Bewegungsmelder mit ein paar wenigen Metern Reichweite in Gang gesetzt, um so Strom für eine längere Betriebszeit zu sparen. Übertragung und Aufnahmen finden dadurch einige Sekunden verzögert statt, denn die Überwachungskamera muss erst "hochfahren". Es fehlt die erste Sequenz entsprechend ca. 5- 10 Sekunden jeder Aufnahme. In Außenbereichen frieren die Objektive solcher Batterie- und Akku-Überwachungskameras im Winter ein, so wie vergleichsweise Autoscheiben. Schnee und Eis vor der Linse taut draußen nicht ab. Bei kurzen oder fernen Ereignissen außerhalb der Bewegungsmelder-Reichweite, im Winter sowie bei leeren Batterien bzw. Akkus versagen diese Überwachungskameras.
Wildkameras werden ebenso wie oben beschrieben mit Akkus oder Batterien betrieben. Es werden darüber hinaus nur Fotos oder kurze Videos aufgenommen. Der Aufnahmebereich ist schmal und die Nachtsicht reicht nur für den Nahbereich, um Tiere direkt vor der Kamera zu beobachten.
Verwenden Sie besonders außen Überwachungskameras, welche mit dem Stromnetz verbunden sind. Diese sind immer betriebsbereit und frieren draußen durch die geringe Eigenwärme im Winter nicht ein. Alle unsere Langzeitrekorder, an welche die Kameras angeschlossen werden, zeichnen durch einen Zwischenspeicher bereits vor, während und nach Bewegungen sicher auf.
Überwachungskameras im Außen-Bereich können durch Feuchtigkeit und Frost zerstört werden. Unabhängig vom Außenbereich wirken falsche Bauformen unprofessionell oder erfüllen den Zweck nicht.
Soll eine Überwachungskamera außen eingesetzt werden, so muss diese über einen entsprechenden Schutzgrad von mindestens IP54, besser IP66 mit besonderer wasser- und staub- Dichtigkeit verfügen. Außerdem sollte an der Kamera ständig Strom anliegen, damit durch die geringe Kamera-Eigenwärme die Scheibe außen bei Frost ähnlich wie beim Auto mit laufendem Motor nicht einfriert. Akku- oder Batteriekameras erfüllen diesen Frostschutz Überwachungskameras Außen nicht, da diese zur Batterie- und Akkuschonung für akzeptable Einsatzzeiten erst über einen Bewegungsmelder eingeschalten werden und somit keine Eigenwärme produzieren. Achten Sie auf ein passendes Design und richtige Bauformen.
Domekameras: sind kleine runde und ballförmige Überwachungskameras, die in Innenbereichen sehr beliebt sind und unscheinbar an Decken installiert werden. Ebenso wie an Eingangsbereichen außen. Aber sonst werden in Außenbereichen Überwachungskameras mit Wandarm wegen der besseren Möglichkeit zur Ausrichtung und deren stärkeren Nachtsicht gewählt.
Zur verdeckten Videoüberwachung müssen Minikameras oder getarnte Überwachungskameras verwendet werden.
Bei einem Set sind alle Kameras gleich!
Nur bei gleichen Anwendungen aller Überwachungskameras, ist es sinnvoll, ein Set zu bestellen. An einem quadratischem Haus oder im Supermarkt eignet es sich am Besten. Oft sind in einem Projekt allerdings unterschiedliche Anwendungen abzudecken. So wird außen im Garten eine große Überwachungskamera mit hoher Nachtsicht benötigt, am Eingang jedoch eine kleinere. Deshalb raten wir dazu, ein System mit unterschiedlichen, jeweils zur Anwendung passenden Überwachungskameras für innen und außen zusammen zu stellen und sich bei Bedarf für jede Kameraposition beraten zu lassen.
Cloud- und Internet-Aufzeichnungen funktionieren meistens nicht praxistauglich. Die Upload-Bandbreiten sind zu gering, dadurch wird die Qualität oft deutlich reduziert. Die Überwachungskamera-Bilder sind dementsprechend unscharf. Videos werden verkürzt und unterbrochen. Kurze Videoclips oder Einzelbilder stehen meistens nur ein paar Stunden lang zur Verfügung und sind weiterhin nicht zusammenhängend abspielbar. Die Daten liegen in fremden Händen. Außerdem ist die Aufzeichnung auf dem heimischen PC, welcher sonst zur Arbeit oder zum Spielen benutzt wird, unzuverlässig. Er ist bereits ausgelastet, muss immer eingeschaltet sein, verbraucht viel Strom und kann abstürzen.
Überwachungskamera-Aufzeichnungen sollten immer auf einem Langzeitrekorder vor Ort erfolgen. Diese zeichnen nur vor, bei und nach Ereignissen sehr energieeffizient, sowie vollständig und ohne Verluste auf. Diese Rekorder sollten durch ihre geringe Größe so angebracht werden, dass sie vor Dieben "unsichtbar" sind. Das Abspielen der Aufzeichnungen sollte auf den Rekordern mit angeschlossenem Monitor erfolgen. Alternativ funktioniert das Abspielen per Fernzugriff via Smartphone-App und Windows. Der Rekorder ist somit die persönliche Cloud. Ereignisse, z. B. ein Diebstahl, können auf andere Datenträger herausgesichert werden.
Zu hoch installierte Überwachungskameras liefern eine Vogelperspektive mit undeutlicher Personenerkennung. Sie haben im Falle von Infrarot-Nachtsichtkameras nur eine punktuelle Ausleuchtung von oben nach unten anstatt weitläufig in die Fläche.
Überwachungskameras sollten so niedrig wie möglich installiert werden. Somit haben sie optimale Perspektiven zur Personenerkennung und die Beste und weiteste Nachtausleuchtung, da von vorne nach hinten geleuchtet und gesehen wird. Natürlich gilt, dass eine Mindesthöhe eingehalten werden muss, damit nicht einfach die Überwachungskamera sabotiert werden kann. Als Faustregel gilt ca. 3 Meter Höhe.
Motorisierte Kameras, welche sich ständig drehen, sind nicht praxistauglich. Diese würden schnell, vergleichsweise wie ein Auto was ständig fährt (Taxi), verschleißen. Wenn ein Bereich gerade erfasst wird, sind die anderen entsprechend nicht erfasst. Aufzeichnungen nur bei Bewegungen sind unmöglich, da sich das Bild ständig bewegt.
Exakt wie beim Punkt 7) "Überwachungskamera-Blickwinkel" beschrieben, ist die Lösung, den Überwachungsbereich auf mehrere unbewegliche Kameras aufzuteilen. Nur wenn eine Überwachungssituation „personell besetzt“ ist, also ein Wachmann die betreffende Kamera kontrolliert und steuert, ist eine steuerbare Überwachungskamera inkl. Zoom sinnvoll. Dieser hat in der Regel den Überblick, z. B. außen im Stadion eine Tribüne oder in einem Einkaufscenter. Bei Bedarf kann er sich gewisse Bereiche „näher“ anschauen, um z. B. bei einer Schlägerei die Personen und deren Handlungen zu dokumentieren.
Häufig werden in der Bauphase keine oder falsche Kabel gelegt und/oder der Strom vergessen.
Lassen Sie sich bzgl. der richtigen Kabel vom Fachmann beraten und schaffen Sie das Überwachungskamera-System inkl. der Kabel bereits in der Bauphase an. Eine Beschädigung der Kabel würde dabei sofort auffallen und kann entsprechend repariert werden. Zudem ist das Objekt bereits überwacht!
Oft besteht der Wunsch, Überwachungskameras mit Ton auszustatten.
Ton sollte bei Überwachungskameras aller Art nicht verwendet werden. Dieser ist verboten und vernichtet somit die Beweiskraft einer Videoüberwachung, da eine gerichtliche Auswertung dann nicht mehr erfolgen darf. Der Ton bei Überwachungskameras außen funktioniert bereits ab geringer Windstärke zudem technisch nicht.
Verwenden Sie bitte die unten in C) genannten verkabelten Überwachungskamera-Plattformen oder als drahtlose Variante, die dort aufgeführte TosiStrom-Plattform, welche per Powerline drahtlos und sicher über das Stromnetz überträgt. Da aber Auflösung und Kameraanzahl von den Plattformen abhängig sind, müssen zuerst diese im gleich folgendem Punkt B) festgelegt werden:
Bei den meisten Überwachungskameras lässt sich der Blickwinkel einstellen. Achten Sie bitte darauf, dass der Winkel einstellbar ist und weitestgehend passt, sowie auch bei festem Blickwinkel.
SDI- und AHD-Kabel-Kameras bieten die sogenante 1K Auflösung entsprechend zwei Megapixel und können in kleinen Bereichen durchaus ausreichen. Die Spitzenmodelle der TosiNet-Netzwerkkameras sowie deren auf gleicher Plattform basierenden drahtlosen TosiStrom-Kameras können bis zu 4K 8 MegaPixel leisten und sind somit auch für große Flächen geeignet. Die 2K 4 Megapixel gilt inzwischen als Standard.
Die richtige Überwachungskamera-Plattform läßt sich sehr schnell festlegen: wir empfehlen die TosiNet-Plattform via LAN-Kabel, welche alle Auflösungen ermöglicht. Falls keine Kabel verlegt werden können, bieten wir deren drahtlose Variante TosiStrom mit Übertragung über das Stromnetz an.
TosiNet-Netzwerk- (IP) und TosiStrom kabellose Stromnetzkameras sind zueinander kompatiebel und bieten Auflösungen von 1K 2 Megapixel, 2K 4 Megapixel und 4K 8 Megapixel.
TosiNet-Kameras übertragen über LAN-Kabel und/oder ggf. bereits vorhandene Netzwerke (LAN).
TosiStrom-Kameras sind mit Powerline-Übertragung ausgestattete TosiNet-Netzwerkkameras und übertragen einfach über das Stromnetz.
TosiNet und TosiStrom verfügen über die gleiche Plattform und können beliebig miteinander kombiniert und gemischt werden.
Die Rekorder erlauben professionelle Anwendung mit Aufzeichnung von bis zu 49 Überwachungskameras. Apps und Software realisieren einen Fernzugriff mit Windows, Android und iOS.
Für kleine Flächen wie bei Wohnhäusern innen und außen oder in Läden, empfehlen wir die preiswerten Kabel-Kameras mit 1K Full-HD-Auflösung zu benutzen.
SDI- und AHD Kameras sind günstig und werden mit jeweils dazu passenden Langzeitrekordern über ein kombiniertes Koax-und Stromkabel verbunden. Sie ermöglichen eine sichere Übertragung bei einfacher Plug & Play Installation. Das Kabel können Sie bei uns in Wunschlänge dazu kaufen. Außerdem können vorhandene Koax-Kabel einfach weiter verwendet werden. Die Rekorder nehmen weitestgehend nur bei Bewegungen im Kamerabild auf und verfügen über ein Netzwerkanschluss, welcher auf Wunsch ein App, Heimnetz-, Windows und Internetzugriff ermöglicht. Zum Beispiel mit I-Phone, I-Pad, Android und Windows Apps. Die Profi-Rekorder zeichnen sich neben guter Aufzeichnung mit sicherer Back-Up-Möglichkeit durch einen guten App- und Fernzugriff aus.
Ein Set besteht aus mehreren gleichen Kameras und einen Rekorder.
Hauptsächlich werden Überwachungskameras eingesetzt, um Straftaten aufzuklären und diesen vorzubeugen.
Die Anschaffung einer Überwachungskamera-Attrappe scheint verlockend. Potentielle Täter sollen durch sogenannte "Fake-Kameras" zu geringen Anschaffungskosten abgeschreckt werden. Aber Vorsicht! Der Markt ist auf sehr wenig einzelne Modelle beschränkt und diese sind potentiellen Tätern sehr wohl bekannt. Somit wird signalisiert: Hier soll es nur etwas geschützt werden. Sogenannte "Eierdiebe" können mit diesen Überwachungskamera-Attrappen abschreckt werden. Die wohl bekanntesten Modelle haben zudem ein "rotes Blinklicht." Da aber echte Überwachungskameras niemals rot blinken, sieht es somit jeder technisch versierte Leihe, dass hier nur eine Überwachungskamera "simuliert" werden soll. Ein richtiger Einbrecher wird sich leider darüber "kaputt lachen" und seine Tat ggf. nun erst recht begehen. Attrappen, die per Motor ständig nach links und rechts schwenken, sind ebenso als "Fake" sofort erkennbar. Denn auch solche Überwachungskameras sind bei echter Videoüberwachung nicht üblich.
Hinweis: Der Einsatz von gängigen "Überwachungskamera-Atrappen" ist daher höchst gefährlich, da sie die Täter eher noch anziehen. Wenn man sich eine "Fake-Kamera" zulegen möchte, so empfehlen wir dringend dazu, originale Gehäuse von professionellen Überwachungskameras zu verwenden oder eine billige echte Überwachungskamera, ohne diese tatsächlich zu betreiben. Viele Fachanbieter für Videoüberwachung führen als Ersatzteile Leergehäuse, diese kosten nicht mehr als ca. 60 Euro. Das Leergehäuse füllt man mit einem optisch kameraähnlichen Innenleben, z. B. mit einem dunklen Karton mit einem ausgeschnittenen Kreis mittig hinter der Kamerascheibe, welcher das Objektiv simuliert. Billige Überwachungskameras gibt es alternativ z. B. bei E-Bay für ca. 20 Euro. Diese sehen allerdings nicht so massiv und abschreckend aus, wie die Kamera-Leergehäuse aus. Am besten installiert man noch Kabel oder Kabelkanäle daran. Richtig clever ist es, derartige Leergehäuse oder Kameras mit Nachtsicht-LEDs zu verwenden und diese auch noch anzuschließen, denn die LEDs sind bei Tageslicht von Außen durch die Scheibe sichtbar und sie glimmen angeschlossen sogar wie bei einer richtigen Nachtsicht-Videoüberwachung, leicht rötlich im Dunklen. Selbst intelligente Täter werden dies für eine richtige Überwachungskamera halten. Diese Attrappe sollte dann selbst einem Profi nicht als "Fake" auffallen. Kamera-Leergehäuse mit Nachtsicht-LED sind ebenso erhältlich und verbrauchen nur ein Paar Watt Strom.
Achtung: Setzen Sie daher unbedingt bei "Fakes" auf gängige Leergehäuse, zumnidest auf eine echte Billigkamera und niemals, wirklich niemals, auf hinlänglich bekannten Attrappen. Vermeiden Sie auch unbedingt Überwachungskamera-Fakes mit rot blinkenden LEDs oder motorischen Bewegungen.
Private Bereiche können überwacht werden. Sind öffentliche oder andere private Bereiche dabei zwangsweise mit erfasst, schwärzt man diese. Bei der Überwachung öffentlicher Bereiche gilt als besondere Voraussetzung ein berechtigtes Interesse. So kann eine Straße mit Gehweg vor einem zu schützenden Gebäude oder ein Platz überwacht werden, wenn diese bereits als Zuwegung für Kriminelle dienten und Straftaten bereits stattgefunden hatten. Dabei überwiegt das Interesse der Strafverfolgung und Strafvereitelung dem des Datenschutz. Auch vor dem Anwesen gefährderter Personen und Politiker ist es möglich. Die Aufnahmen müssen in der Regel nach 72 Stunden gelöscht werden, um die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen zu wahren. Es ist jedoch untersagt, ohne Genehmigung des Ordnungsamtes oder des Datenschutzbeauftragten öffentliche Bereiche einfach so zu überwachen. Weiterhin ist es untersagt, mit Überwachungskameras fremde private Flächen zu filmen.
Überwachung durch Kameras zeichnet personenbezogene Daten auf (Erscheinungsbild oder Gesundheit) und kann unter Umständen Angaben über personengebundene Sachverhalte machen (Verhaltensweisen, Wohnort). Daher sind bei Videoüberwachung Datenschutz und Persönlichkeitsrechte eine wichtige Angelegenheit für Datenschützer und durch verschiedene Gesetze geregelt:
Sie können daher eine Überwachungskamera überall drinnen und draußen an Ihrem Haus oder in Ihrem Garten anbringen. Wichtig ist dabei außen zu beachten, dass sie nicht auf die Straße, also auf öffentliche Wege gerichtet ist, den Unbeteiligte nutzen. Stellen Sie die Anlage so ein, dass lediglich Ihr Toreingang oder Ihre Tür zu sehen ist. Wer den Eingang bewusst betritt, kann selbstverständlich von der Kamera aufgezeichnet werden.
Im Falle der Wahrung des Hausrechts haben Sie das Recht, draußen auch öffentliche Wege in die Videoüberwachung einzubeziehen.
Haben in der Vergangenheit bereits Straftaten stattgefunden, so darf öffentliches Gelände überwacht werden. In diesem Falle steht das Schutzbedürfnis über den Persönlichkeitsrechten, der in öffentlichen Bereichen gefilmten Personen. Dabei sollten Sie sich eine Genehmigung durch das Ordnungsamt verschaffen.
Hinweis: Ratsam ist es, als Beweismittel für Straftaten ein Aktenzeichen zur Verfügung zu halten. Sie sollten Straftaten auch anzeigen, um die überwachungskameras darauf folgend rechtfertigen zu können.
Stellen Sie sich vor, Sie haben den Verdacht, Ihre Tagesmutter oder Ihre Putzfrau bestiehlt Sie. Wie wollen Sie sie entlarven, ohne das die potenziellen Täter es bemerken? Diese Frage müssen Sie sich in Deutschland nicht stellen. Getarnte Überwachungskameras, die dazu dienen, einzelne Dienstleister oder Personen zu überführen, sind laut StGB §201a prinzipiell verboten. Über eine Überwachungskamera müssen Ihre Angestellten mindestens in Kenntnis gesetzt werden.
Staatliche Stellen und Behörden haben das Recht, im öffentlichen Raum offensichtliche Videoüberwachung durchzuführen. Z. B. in Außenbereichen wie Straßen, Plätzen oder städtische Parkanlagen. Oder in Innenbereichen wie Flughäfen und Bahnhöfen. Sie dient in erster Linie der Gewaltprävention in Brennpunktbezirken und soll Personen- oder Sachschaden abwenden bzw. Vorfälle dieser Art aufklären. Jedoch müssen sich auch Behörden an bestimmte Gesetzesgrundlagen halten. Eine davon ist die Kennzeichnungspflicht. Sollten Überwachungskameras installiert werden, muss der Hinweis darauf gut sichtbar platziert werden. Die sich aus Video-Aufzeichnungen ergebenen Daten dürfen nur herangezogen werden, wenn sie dem festgelegten Zweck wie Gewaltprävention oder Fassen von Tätern dienen. Alle anderen Daten, die sich dem Zweck nicht unterordnen lassen, müssen gelöscht werden. Die Kennzeichnungspflicht trifft nicht nur die staatlichen Institutionen. Letztendlich gilt die Aufstellung eines Hinweisschildes für jedes Unternehmen. Dabei ist es gleich, ob Frau Müller in ihrem Waschsalon eine Kamera installiert oder eine Autofabrik für Fertigungsprozesse Videoüberwachung einsetzt.
Hinweis: In der Praxis löschen sich die Festplatten der Aufzeichnungssysteme selbstständig, da bei vollem Datenträger diese automatisch wieder überschrieben werden. Dieses Ringspeicherverfahren schützt bereits systembedingt davor, dass Videoaufnahmen dauerhaft abgespeichert werden.
Im privaten Gebrauch, zum Beispiel zum Schutz Ihres Grundstücks im Außenbereich, gibt es keine Einschränkungen rechtlicher Art. Eine öffentliche Überwachungskamera-Aufzeichnung muss jedoch laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unverzüglich gelöscht werden, wenn diese zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen“. Die Einhaltung der Regelung ist sozusagen Auslegungssache, daher hat man sich grob auf 72 Stunden geeinigt.
Grundsätzlich ist die Videoüberwachung von Mitarbeitern draußen und drinnen mit sichtbaren Kameras zulässig. Mitarbeiter und Betriebsräte sollten jedoch in das Projekt eingebunden werden, um das Betriebsklima nicht zu gefährden. Den Zweck der Überwachung sollten Sie erklären können und Datenschutzrichtlinien dabei bestimmen. Aufzeichnungsgeräte können so eingestellt werden, dass nach einer gewissen Anzahl von Tagen, Aufnahmen automatisch gelöscht werden. Weiterhin muß sichergestellt werden, dass die Aufzeichnungen nur dann ausgewertet werden, falls entsprechende Ereignisse, wie zum Beispiel Straftaten, Unfälle oder Störungen rund um den Produktionsprozeß es rechtfertigen. Der Zugang eines Mitarbeiters oder des Betriebsrates zum System wird als vertrauensbildende Maßnahme empfohlen.
Sollen nur Produktionsprozeße, wie zum Beispiel Fließbänder überwacht werden, dann sollten Sie die Überwachungskameras so ausrichten, dass die Mitarbeiter nicht mit erfaßt werden. Damit entgehen Sie der Verpflichtung hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen.
Eine verdeckte Mitarbeiterüberwachung ist zunächst verboten. Eine Ausnahme besteht, wenn Straftaten stattfinden und bereits alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, diese aufzuklären. Sozusagen darf eine verdeckte Videoüberwachung von Mitarbeitern als letztes Mittel bei Straftatbeständen angewendet werden.
Die verdeckte Überwachungsmaßnahme darf sich dann nur auf den Bereich der Straftat beschränken und Aufzeichnungen der überwachungskameras sind nur zu diesem Zwecke auszuwerten.
Hinweis: Nach der Aufklärung müssen die Kameras entfernt werden.
Wichtig ist, dass Sie kein Funkkamerasystem verwenden, da getarnte Funkkameras verboten sind.
Hier erfahren Sie, aus welchen Elementen eine Überwachungskamera besteht.
Der elektronische Bild-Sensor ist als Chip in jeder Überwachungskamera eingebaut und wandelt das Licht in elektrische Signale um. Dieser bestimmt die technischen Parameter Auflösung, die Anzahl der Bilder pro Sekunde, sowie die Lichtempfindlichkeit.
Zu jeder Überwachungskamera gehört ein Objektiv, welches sich über den Bildsensor befindet. Mit dieser Komponente, bestehend aus zwei Linsen, wird das Licht auf den oben genannten Bild-Sensor gebündelt und der Blickwinkel durch die Beschaffenheit und Abstände der Linsen bestimmt. Moderne Vario-Objektive können eingestellt werden.
Man unterscheidet Überwachungskamera-Objektive für den Nahbereich mit einstellbaren Blickwinkeln zwischen 100 und 30 Grad für übliche Überwachungskameras für den Nahbereich. Ebenso wie Objektive für den Fernbereich mit Blickwinkeln zwischen 50 und 5 Grad für Tele-Überwachungskameras und 180 Grad oder dieses von der Decke aus angewendet enstsprechend 360 Grad für Panorama-Überwachungskameras.
Die Nachtsicht LEDs leuchten den Überwachungsbereich der Überwachungskamera unsichtbar aus. Technisch bedingt glimmen dabei nur die LEDs leicht rötlich.
Der oben genannte Bildsensor leitet die Bilddaten in die Überwachungskamera-Elektronik. Dort wird der Videostream erzeugt und in das Ausgangsformat Analog, Digital oder IP umgewandelt. Zugleich steuert die Elektronik, die Kamera und Nachtsicht für optimale Ergebnisse und lässt es zu, viele Parameter per Menü anzupassen.
Die oben genannten Komponenten sind in einem Außengehäuse untergebracht, um Überwachungskameras außen zu ermöglichen. Es dient für die Überwachungskamera draußen zum Wetterschutz. Das Gehäuse bestimmt den Schutzgrad und das Design der Kamera.
In Innenbereichen sind Domekameras üblich. Das sind eher unscheinbare Halbkugeln. Da nur wenige Infrarot-LEDs in solchen Überwachungskameras Platz finden, haben Domekameras eine kürzere unsichtbare Nachtausleuchtung als vergleichsweise Wandkameras. Somit werden Domekameras in Außenbereichen nur dann eingesetzt, falls eine kurze eigene Infrarot-Nachtsicht von einigen Metern ausreichend ist, wie z. B. vor Eingangsbereichen. Oder wenn der Überwachungsbereich der Überwachungskamera bereits mit Licht ausgeleuchtet ist, z. B. auf Firmenparkplätzen.
Über mehr Nachtsicht-LEDs bei gleichem Preis, also technisch besser, aber auch deutlich größer und somit abschreckend sind Wandkameras. Das sind Überwachungskameras im Kasten- oder Zylindergehäuse. Diese Kameras verfügen über einen Wandhalter und können auch dadurch deutlich besser ausgerichtet werden, als die Domekameras. Zudem zeichnen sich Wandkameras durch eine besonders einfache Anbringung und Einstellung aus. Falls möglich, sollte also eine Wandkamnera verwendet werden.
Desweiteren gibt es besonders kleine quatratische Überwachungskameras in der Größe eines Zuckerwürfels oder Zylinderkameras ohne Nachtsicht Infrarot-LEDs. Diese sind nochmals unscheinbarer als die Domekameras und können als sogenannte Minikameras gut versteckt werden. Auch ein Tarngehäuse, wie z. B. eine Rauchmeldergeäuse kann als Gehäuse für eine Überwachungskamera dienen und diese zugleich tarnen.
Vielen Dank für das vollständige Lesen unserer Ratgeberseite! Zuletzt wiederholen wir nochmals, dass WLAN-, Funk-, Akku- und Batterie-Kameras nicht funktionieren:
WLAN-Kameras funktionieren nicht sicher. Genau so, als würde man mit vielen Smartphones an allen Kamerastandorten gleichzeitig Video schauen. Die Daten laufen nur in die andere Richtung. Reichweiten betragen nur 10 - 20 Meter sowie max. durch zwei massive Wände. Videos setzen aus, Aufnahmen sind unmöglich. Das WLAN selbst wäre blockiert und stünde für anderes wie YouTube und Internet nur noch langsam zur Verfügung.
Überwachungskameras sollten grundsätzlich wie bei Behörden, Tankstellen und Supermärkten kabelgebunden sein. Eine drahtlose Alternative im Privatbereich sind Powerline-Kameras, die drahtlos und sicher über das Stromnetz übertragen.
Batterie- oder Akku-Überwachungskameras funktionieren mit Bewegungsmelderauslösung durch deren kleine Reichweite nur begrenzt und verzögert. Daher finden die Aufnahmen zu spät erst nach dem Ereignis statt. Im Winter frieren deren Linsen ohne dauerhafte Stromversorgung durch fehlende Eigenwärme wie Autoscheiben ein.
© 1998 - 2022 topsicherheit.de
Impressum: Gmyrek Elektronik GmbH, Seeweg 12 - 14, 04262 Braunsbedra
Designed and built with all the love in the world by @mdo and @fat.
Code licensed under Apache License v2.0, documentation under CC BY 3.0.